Voraussetzungen für den Erhalt:
- Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
- Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
- Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
- Besuch
einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS,
LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.
Volljährige
Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe
persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als
Antragsteller auftreten.
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.
Hinweise
Die NÖ Landesregierung hat die Förderrichtlinie „blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ für das Schuljahr 2023/24 beschlossen.
Das
blau-gelbe Schulstartgeld 2023 wird explizit für den Besuch einer
Primar- oder Sekundarschule und für Lehrausbildungen gewährt und kann
unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der
Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, beantragt werden.